Förderung der beruflichen Weiterbildung.

Ihre Möglichkeiten.

Ist Ihnen bekannt, dass Sie Ihre Weiterbildung finanziell fördern lassen können? Für die Finanzierung können Sie dabei auf verschiedene Programme zugreifen. Je nach beruflicher Situation sowie Art und Umfang der Weiterbildung kommen für Ihre individuelle Förderung unterschiedliche Möglichkeiten in Frage. Hier finden Sie einige Vorschläge.

 

 

NEU! Bildungsgutschein

Sie möchten sich weiterbilden und brauchen dabei finanzielle Unterstützung? Dann kann ein Bildungsgutschein helfen. Dieser wird von der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter zur Verfügung gestellt.

Was wird gefördert?

  • Kosten für Lehrgänge, Weiterbildungen und Umschulungen
  • Anfallende Prüfungsgebühren
  • Bücherkosten für die Weiterbildung
  • Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegung
  • Kinderbetreuung während der Weiterbildung

Wie erfolgt die Förderung?

  • Der Bildungsgutschein wird von der Arbeitsagentur oder vom Jobcenter ausgegeben. Er ist an eine bestimmte Voraussetzung geknüpft: Es muss eine Beratung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter stattgefunden haben.
  • Haben Sie den Bildungsgutschein erhalten, können Sie sich bei uns melden.
  • Ihr Weg zur Weiterbildung mit Bildungsgutschein

Wer ist förderungsberechtigt?

  • Berufstätige, die eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abwenden möchten
  • Arbeitslose, die eine berufliche Wiedereingliederung anstreben
  • Personen, bei denen eine Aus- und Weiterbildung oder Umschulung aufgrund eines fehlenden Berufsabschlusses notwendig ist

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Aufstiegs-Bafög

Diese Förderung unterstützt Inhaber*innen eines anerkannten Ausbildungsabschlusses bei Ihrer Weiterqualifizierung, z.B. zum Meister (m/​w/​d), Techniker (m/​w/​d) oder Fachwirt (m/​w/​d).

Was wird gefördert?

  • Lehrgänge, die auf eine berufliche Fortbildungsprüfung vorbereiten (z.B. Meister (m/​w/​d) Gleisbau) im Umfang von mind. 400 Unterrichtseinheiten

Wie erfolgt die Förderung?

  • Bis zu 15.000 € u. a. für Lehrgangs und Prüfungsgebühren
  • die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss und teils als Darlehen

Wer ist förderungsberechtigt?

  • Absolvent*innen einer anerkannten Erstausbildung oder andere entsprechend der Prüfungsordnungen zu den Prüfungen zuzulassende Personen
  • Altersunabhängiges Förderangebot

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Begabtenförderung berufliche Bildung (Weiterbildungsstipendium)

Dieses Stipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unterstützt junge Absolvent*innen anerkannter Ausbildungsberufe dabei, nach Ihrer Berufsausbildung noch mehr zu erreichen. Sie können sich bis zu einem Alter von 24 Jahren und einer Durchschnittsnote von 1,9 oder besser bewerben.

Was wird gefördert?

  • Weiterbildungen, die dem Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen und fachübergreifender Kompetenzen (Fremdsprachen, Kommunikationsseminare usw.)
  • Lehrgänge, die auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z.B. Meister-Kurse)
  • berufsbegleitende Studiengänge, sofern diese auf die Ausbildung aufbauen

Wie erfolgt die Förderung?

  • in maximal 3 Jahren gibt es Zuschüsse für Maßnahme-, Fahrt-, Aufenthalts- und Prüfungskosten von insgesamt 7.200 Euro
  • beliebig viele förderfähige Weiterbildungen bei einem Eigenanteil von 10 %Ansprechpartnerin sind die Stellen, bei denen der Ausbildungsvertrag eingetragen ist (die „Kammern“)

Wer ist förderungsberechtigt?

  • Abgeschlossene Berufsausbildung
  • Nachweis über die besondere Leistungsfähigkeit (Gesamtergebnis mind. Note 1,9)
  • Jünger als 25 Jahre

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Bildungsprämie

Mit dem Prämiengutschein belohnt das Bundesministerium für Bildung und Forschung individuelles Engagement bei der beruflichen Weiterbildung. Mit dem Gutschein werden 50% der Seminargebühren, bis zu maximal 500€ erstattet.

Was wird gefördert?

  • Beteiligung an beruflichen Weiterbildungen (ausgenommen sind Produkt-/Herstellerschulungen)

Wie erfolgt die Förderung?

  • 50 % der Veranstaltungs- und Prüfungsgebühren, maximal 500 Euro
  • ein Mal pro Kalenderjahr/​Person
  • die Antragsstellung erfolgt vor Maßnahmebeginn; vorab ist ein Gespräch mit einer zugelassenen Beratungsstelle zu führen

Wer ist förderungsberechtigt?

  • Erwerbstätige, die durchschnittlich mindestens 15 Wochenstunden erwerbstätig sind
  • Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf 20.000 € nicht überschreiten

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Bildungsscheck Brandenburg

Diese Förderung kann bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg beantragt werden, um die individuelle Beschäftigungsfähigkeit sicherzustellen und die Beteiligung an Weiterbildung insbesondere von Geringqualifizierten oder Menschen mit Migrationshintergrund erhöhen.

Was wird gefördert?

  • Ausgaben für arbeitsplatzunabhängige berufliche Weiterbildungsmaßnahmen
  • Weiterbildungskosten inklusive Prüfungsgebühren müssen mehr als 1.000 Euro betragen

Wie erfolgt die Förderung?

  • bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, jedoch maximal 3.000 Euro pro Antrag
  • Der Eigenanteil beträgt mindestens 50 %

Wer ist förderungsberechtigt?

  • Beschäftigte mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg (außer öffentlicher Dienst)

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