Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Schulungen der SPITZKE AKADEMIE FÜR AUS- UND WEITERBILDUNG AG (Stand: April 2021)

1. Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden Bedingungen haben für alle von uns angebotenen Schulungen und für alle damit in Verbindung
stehenden auch künftigen Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden Gültigkeit. Einkaufsbedingungen
unseres Kunden, die unseren Bedingungen oder den gesetzlichen Regelungen ganz oder teilweise entgegenstehen,
wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn wir in Kenntnis
entgegenstehender Bedingungen Schulungsleistungen ausführen. Sind unsere Bedingungen unserem Kunden nicht
mit dem Angebot zugegangen oder wurden sie ihm nicht bei anderer Gelegenheit übergeben, so finden sie gleichwohl
Anwendung, wenn er sie aus einer früheren Geschäftsverbindung kannte oder kennen musste.

1.2 Für die vertraglichen Beziehungen gilt ausdrücklich deutsches Recht.

1.3 Unser Angebot ist stets freibleibend. Verträge kommen nur nach Maßgabe einer schriftlichen Auftragsbestätigung
und erst mit deren Zugang bei unserem Kunden zustande. Erst dann liegt eine verbindliche Schulungsanmeldung vor.

2. Schulungen
2.1 Wir bieten Schulungen an, die grundsätzlich jeder besuchen kann. Neben offenen Schulungen (Einzelteilnehmer)
behalten wir uns aber das Recht vor, auch geschlossene Schulungen (z.B. für Firmen) durchzuführen.

2.2 Soweit für den Besuch besondere Zulassungs- und Tauglichkeitsvoraussetzungen verlangt werden, müssen diese
für den jeweiligen Teilnehmer jedenfalls vor Beginn der Schulung erfüllt sein.

2.3 Die Durchführung der Schulungen ist von einer Mindestteilnehmerzahl abhängig. Wird diese nicht erreicht, können
wir die Schulung absagen.

2.4 Wir behalten uns das Recht vor, ggf. den Veranstaltungsort zu verlegen, den Einsatz von Dozenten/​Trainern zu
ändern oder notwendige inhaltliche oder organisatorische Änderungen vor oder während der Schulung vorzunehmen,
soweit dadurch der Gesamtcharakter der Schulung nicht wesentlich verändert wird.

2.5 Sofern die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs bei uns
berücksichtigt. Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme an einer Schulung, wenn die begrenzte Teilnehmerzahl
erreicht ist.

2.6 Beeinträchtigt ein Teilnehmer durch sein Verhalten den Schulungsunterricht, so kann er durch den Dozenten/
Trainer von der weiteren Schulung ausgeschlossen werden. Die Schulungsgebühren werden dann anteilig bis zum
Tag des Ausschlusses fällig.

3. Schulungsgebühren
3.1 Die bestätigte Anmeldung verpflichtet den Kunden zur Zahlung der festgelegten Schulungsgebühren. Die
Gebühren sind am Tag des Schulungsbeginns bei späterem Rechnungszugang ab Rechnungszugang sofort zur
Zahlung fällig. Bei Streit über das Datum des Rechnungszugangs wird vermutet, dass die Rechnung innerhalb von
zwei Werktagen nach Rechnungsdatum zugegangen ist. Es bleibt dem Kunden nachgelassen, ein anderes
Zugangsdatum nachzuweisen.

3.2 Eingehende Zahlungen werden nach unserer Wahl zum Ausgleich der ältesten oder an der geringsten gesicherten
Verbindlichkeit verwendet.

3.3 Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn es sich um rechtskräftig festgestellte oder von uns
anerkannte Forderungen handelt. Das gleiche gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten an den in
unseren Rechnungen genannten Beträgen.

4. Stornierung / Rücktritt / Absage
4.1 Eine Stornierung der bestätigten Anmeldung durch den Kunden ist für Verbraucher nach Ablauf der Widerrufsfrist
in Textform oder, wenn Sie kein Verbraucher sind, nur schriftlich möglich. Eine Stornierung bis 4 Wochen vor Beginn
der Schulung ist kostenlos möglich. Bei einer Stornierung innerhalb von 4 bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind
50% der Lehrgangskosten inklusive der Umsatzsteuer, sofern diese Schulung nicht von der Umsatzsteuer befreit ist,
zu zahlen. Sofern der Teilnehmer die Schulung ab 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn storniert, hat er die vollen
Lehrgangskosten inklusive der Umsatzsteuer, sofern die Schulung nicht von der Umsatzsteuer befreit ist, zu zahlen.
Sind separate Prüfungsgebühren zu entrichten, so gelten im Falle des Rücktritts ebenfalls die vorgenannten Fristen.
Zur Wahrung der Frist ist der Eingang bei der SPITZKE AKADEMIE maßgebend. Die Übertragung der Anmeldung auf
einen anderen Teilnehmer ist möglich. Sofern zur Teilnahme an der Veranstaltung besondere fachliche oder
persönliche Voraussetzungen verlangt werden (siehe 2.2), hat der Ersatzteilnehmer diese ebenfalls zu erfüllen.

4.2 Wird eine Schulung durch uns abgesagt (siehe 2.3), erfolgt eine Rückerstattung von etwaig bereits bezahlten
Gebühren. Weitergehende Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen.

5. Haftung
5.1 Bei Verletzungen des Lebens des Körpers, der Gesundheit der Teilnehmer oder bei Schäden, die darauf beruhen,
dass wir wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt haben, haften wir nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Für sonstige Schäden ist unsere Haftung gleich aus welchem Grundsatz beschränkt auf Fälle grob
fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten.
Ersatzansprüche sind in diesen Fällen außerdem beschränkt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.

5.2 Allgemein anerkannte Haftungsbeschränkungen aufgrund branchentypischer Besonderheiten finden auf dieses
Vertragsverhältnis ausdrücklich Anwendung.

5.3 Für Diebstähle in den Schulungsräumlichkeiten wird durch uns nicht gehaftet.

5.4 Schulungsteilnehmer haften auch für leicht fahrlässig verschuldete Sachbeschädigungen an den
Schulungsräumlichkeiten oder Schulungsmitteln.

6. Sonstige Bestimmungen
6.1 Personenbezogene Daten der Schulungsteilnehmer werden unter strenger Beachtung der einschlägigen
datenschutzrechtlichen Bestimmungen lediglich für interne Zwecke gespeichert und an Dritte nur weitergeben, soweit
dies für die Durchführung der Schulung erforderlich ist (z.B. Teilnehmerliste an Dozenten/​Trainer).

6.2 Sollte eine der vorstehenden Bedingungen rechtsunwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der anderen
Bestimmungen uns des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Soweit Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil
geworden sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages dann insoweit nach den gesetzlichen Vorschriften.