Berufliche Qualifizierung in der Bahnbranche mit Bildungsgutschein

Förderung der beruflichen Qualifizierung

Mit Bildungsgutschein zum passenden Job

Starten Sie Ihre geförderte Weiterbildung bei der SPITZKE AKADEMIE mit Ihrem Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit. Als zugelassener Bildungsträger sind wir berechtigt, Bildungsgutscheine gemäß der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) anzunehmen. Das bedeutet, Sie können bspw. die Qualifizierung zum/​zur Lokführer*in auch mit einem Bildungsgutschein finanzieren. Über die Vergabe der Bildungsgutscheine entscheidet die Agentur für Arbeit oder Ihr zuständiges Jobcenter. Grundlage dafür,

ob eine AZAV-geförderte Fortbildung bewilligt wird, ist ein persönliches Beratungsgespräch. Gut zu wissen: Der Bildungsgutschein deckt in der Regel 100 % der Lehrgangskosten ab und die Agentur für Arbeit übernimmt auch Kosten für Fahrt, Unterbringung und sogar Kinderbetreuung.

 

Interesse geweckt? Wir zeigen Ihnen den Weg zum Bildungsgutschein und wie Sie damit Ihre Qualifizierung zum/​zur Zweiwegfahrzeugführer*in oder Lokführer*in starten.

Ihr Weg zum Bildungsgutschein

Vereinbaren Sie ein individuelles Gespräch mit Ihrem/​Ihrer Arbeitsvermittler*in bei der Agentur für Arbeit.

Beratung bei
der Agentur für Arbeit

Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich zu Ihren Weiterbildungsmöglichkeiten beraten.

Beratung durch
die SPITZKE AKADEMIE

Lassen Sie sich Ihren Bildungsgutschein ausstellen, der Sie zur Teilnahme an einer Qualifizierung berechtigt.

Erhalt
des Bildungsgutscheins

Starten Sie Ihre Qualifizierung in der Bahnbranche

Bestätigung &
Kursbeginn

Nach erfolgreichem Abschluss Ihrer Qualifizierung sind Sie fit für Ihren neuen Job.

Kurs
erfolgreich beendet

Häufig gestellte Fragen

Wie viel verdiene ich als Lokführer*in

Als Lokführer*in können Sie abhängig von Ihrer Berufserfahrung und zusätzlichen Qualifizierungen bis zu 4.000 € brutto mit Schicht-, Wochenend- sowie Nachtarbeit und teilweise steuerfreien Zuschlägen verdienen.

Wie viel verdiene ich als Zweiwegebaggerfahrer*in?

Als Zweiwegebaggerfahrer*in können Sie abhängig von Ihrer Berufserfahrung und zusätzlichen Qualifizierungen bis zu 4.000 € mit Schicht-, Wochenend- und Nachtarbeit und teilweise steuerfreien Zuschlägen verdienen.

Woher weiß ich, ob ich tauglich bin?

Um herauszufinden, ob Sie für den Erwerb eines Triebfahrzeugführerscheins geeignet sind, sind eine ärztliche und die psychologische Untersuchung durch anerkannte Mediziner*innen und Psycholog*innen (§ 5 TfV) notwendig. Getestet werden Leistungs- und Persönlichkeitsfaktoren wie u. a. Aufmerksamkeit, Reaktionsfähigkeit, Belastbarkeit, kognitive Fähigkeiten, Sensomotorik und Wahrnehmung.

Gern helfen wir Ihnen dabei, eine geeignete Arztpraxis zu finden.

Welche Voraussetzungen muss ich für den Bildungsgutschein erfüllen?

Mindestens eine der folgenden Voraussetzungen sollten Sie erfüllen, um einen Bildungsgutschein zu erhalten:

  • Sie sind arbeitssuchend gemeldet (mit und ohne Leistungsbezug nach SGB II oder III).
  • Sie sind von Arbeitslosigkeit bedroht.
  • Sie benötigen die Fortbildung für Ihre berufliche Eingliederung.
  • Sie benötigen die Fortbildung zur Sicherung Ihres Arbeitsplatzes.
Wie beantrage ich einen Bildungsgutschein?

Es besteht zwar kein Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein, aber Sie haben gute Chancen darauf, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. Erklären Sie die Bedeutung der Fortbildung für Ihre berufliche Situation und inwiefern die Maßnahme Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern würde.

Um Ihren Arbeitsvermittler zu überzeugen, sollten Sie außerdem folgende Dokumente mitbringen:

  • Unterlagen zu Ihren bisherigen Bewerbungsbemühungen
  • Informationen zum Kurs und Bildungsanbieter
Fragen zum Quereinstieg oder zu Förderung mit Bildungsgutschein?  Wir beraten Sie gern:

Fragen zum Quereinstieg oder zu Förderung mit Bildungsgutschein? Wir beraten Sie gern:

Petra Waltering
Tel.: +49 33701 901-20333
Mail: akademie@spitzke.com

Häufig gestellte Fragen:

Ihre Fragen – unsere Antworten. Die häufigsten Fragen beantworten wir hier. FAQ

Ihre Nachricht an uns:

    *Pflichtfeld