Förderung der beruflichen Qualifizierung
Starten Sie Ihre geförderte Weiterbildung bei der SPITZKE AKADEMIE mit Ihrem Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit. Als zugelassener Bildungsträger sind wir berechtigt, Bildungsgutscheine gemäß der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) anzunehmen. Das bedeutet, Sie können bspw. die Qualifizierung zum/zur Lokführer*in auch mit einem Bildungsgutschein finanzieren. Über die Vergabe der Bildungsgutscheine entscheidet die Agentur für Arbeit oder Ihr zuständiges Jobcenter. Grundlage dafür,
ob eine AZAV-geförderte Fortbildung bewilligt wird, ist ein persönliches Beratungsgespräch. Gut zu wissen: Der Bildungsgutschein deckt in der Regel 100 % der Lehrgangskosten ab und die Agentur für Arbeit übernimmt auch Kosten für Fahrt, Unterbringung und sogar Kinderbetreuung.
Interesse geweckt? Wir zeigen Ihnen den Weg zum Bildungsgutschein und wie Sie damit Ihre Qualifizierung zum/zur Zweiwegfahrzeugführer*in oder Lokführer*in starten.